Projektanträge und Förderanträge können jedes Jahr vor Ablauf der folgenden Termine gestellt werden:
- 31. März
- 30. Juni
- 30. September
Anträge für Notfallhilfen können jederzeit beim Kinder- und Jugendfonds der Bürgerstiftung Weimar eingereicht werden.
Gefördert werden zum Beispiel Projekte im Bereich Kultur, Spiel, Lernen und Kommunikation. Jugendliche, die sich für einen Jugendtreff engagieren, die ein Theaterstück, eine Ausstellung oder einen Film produzieren. Kinder, die einen Spielplatz einrichten wollen. Jugendliche, die aufgrund ihres Drogenkonsums oder wegen ihrer Straftaten Hilfe brauchen. Sie alle können sich an den Kinder- und Jugendfonds wenden, wenn eine öffentliche Förderung ausgeschlossen ist.
Bevorzugt unterstützt werden Projekte, die Sozialverhalten und bürgerschaftliches Engagement fördern, die Vorbildcharakter haben und bereits vorhandenes Engagement in der Region einbinden bzw. vernetzen.
Förderbeispiele finden Sie im Jahresbericht oder hier.